Vom Müssen und Dürfen im Online-Marketing
Die neue Datenschutzgrundverordnung kommt . Ab dem 25.05.2018 gelten neue Betroffenenschutzrechte, eine schärfere Definition „Personenbezogener Daten“ und strengere Anforderungen für Datenschutzerklärung, Prozessdokumentation und Datenverarbeitung. Bei Verstößen drohen dann empfindliche Strafen, die bis jetzt so nicht möglich waren (bis zu 4% des globalen Jahresumsatzes).
Bezüglich Datenerhebung und -nutzung auf der einen sowie Dokumentationsanforderungen, Informations- und Auskunftspflichten auf der anderen Seite lässt das Schreckgespenst DSGVO (oder auch EU-GDPR) an wesentlichen Stellen aber offen, wie eine rechtssichere Umsetzung auszusehen hat.
Mit den aktuellsten Einschätzungen will unser Themenabend den Rechtsrahmen im Online Marketing abstecken, Must-haves definieren und konkrete Handlungsoptionen vermitteln, die auch noch kurzfristig umgesetzt werden können.